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Gewerbezentralregisterauskunft

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Allgemeine Informationen zur Gewerbezentralregisterauskunft

Das Gewerbezentralregister erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschlands. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann beispielsweise von den Behörden verlangt werden, wenn ein Gewerbe eröffnet werden soll

Den Online-Antrag für das Gewerbezentralregister finden Sie unter „Online-Vorgang“.

Es fallen 13,00 € für die Gewerbezentralregisterauskunft an.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument des Gewerbetreibenden oder der Gesellschafter (Kopie)
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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