Rathaus heute geöffnet von:
08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Suche
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Startseite » Bürgerservice » Ladenschluss

Die Zuständigkeiten im Ladenschlussrecht sind in Bayern auf verschiedene Behörden bzw. Stellen verteilt. Ansprechpartner sind in der Regel das Landratsamt Augsburg und / oder das Ordnungsamt Schwabmünchen.

 

Grundsatz
In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5:30 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen ist die Ladenöffnung grundsätzlich ganztags verboten.

 

Gesetzliche Ausnahmen
Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z. B. Tankstellen, Apotheken, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Personenbahnhöfe des Eisenbahn- und Fernbusverkehrs, Flughäfen) oder bestimmte Waren (Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Konditor- und Bäckerwaren, Milcherzeugnisse) bezogen sind.

 

Diese Ausnahmen müssen ladenschlussrechtlich nicht weiter beantragt werden, sondern ergeben sich unmittelbar aus dem Bayerischen Ladenschlussgesetz.

 

Ausnahmen durch Rechtsverordnungen der Gemeinde;
Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen
Darüber hinaus können die Gemeinden durch Rechtsverordnung aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sowie unabhängig von einem Anlass bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Nächte an Werktagen jeweils von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr festsetzen.

 

Auch diese Ausnahmen müssen ladenschlussrechtlich nicht weiter beantragt werden, sondern ergeben sich unmittelbar aus der jeweiligen gemeindlichen Rechtsverordnung in Verbindung mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz.

 

Die Verordnung der Stadt Schwabmünchen zu den Verkaufsoffenen Sonntagen ist unter „weitere Links“ zu finden.

 

Individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen
Zusätzlich zu den gemeindeweiten verkaufsoffenen Nächten an Werktagen können Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle pro Kalenderjahr bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen.

 

Hierfür ist eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Verkaufsstelle liegt.

 

Verkaufsstellen sind

  • Ladengeschäfte aller Art,
  • Verkaufsstände und andere Verkaufseinrichtungen, falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden, sowie
  • Verkaufseinrichtungen von Genossenschaften.

 

An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich:

  • an einem Sonntag und an einem Feiertag;
  • auch nicht am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, an Heiligabend und Silvester sowie nicht am jeweiligen Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag

Voraussetzung
Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern und möchten eine individuelle verkaufsoffene Einkaufsnacht an einem Werktag veranstalten.

 

Verfahrensablauf
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.

 

Sie können die geplante Öffnung über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos anzeigen.

 

Folgende Angaben müssen der Anzeige beigefügt werden:

  • Name/Bezeichnung und Anschrift der Verkaufsstelle
  • Inhaber/in der Verkaufsstelle (Name, Vorname)
  • Verantwortliche Ansprechperson (Name, Vorname, Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen)
  • Geplanter Tag der verlängerten Öffnung
  • Gewünschte Öffnungszeit (von 20:00 Uhr bis maximal bis 24:00 Uhr möglich)
  • Mitteilung, wie viele individuelle verkaufsoffene Nächte bereits im laufenden Kalenderjahr durchgeführt wurden
005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
004 EG

Herr

Eberhard

Leitung Ordnungsamt
Nach oben scrollen