Wetter auf Webseite einbinden - wetterlabs.de
Rathaus heute geöffnet von:
08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr
Die Zuständigkeiten im Ladenschlussrecht sind in Bayern auf verschiedene Behörden bzw. Stellen verteilt. Ansprechpartner sind in der Regel das Landratsamt Augsburg und / oder das Ordnungsamt Schwabmünchen.
Grundsatz
In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5:30 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen ist die Ladenöffnung grundsätzlich ganztags verboten.
Gesetzliche Ausnahmen
Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z. B. Tankstellen, Apotheken, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Personenbahnhöfe des Eisenbahn- und Fernbusverkehrs, Flughäfen) oder bestimmte Waren (Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Konditor- und Bäckerwaren, Milcherzeugnisse) bezogen sind.
Diese Ausnahmen müssen ladenschlussrechtlich nicht weiter beantragt werden, sondern ergeben sich unmittelbar aus dem Bayerischen Ladenschlussgesetz.
Ausnahmen durch Rechtsverordnungen der Gemeinde;
Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen
Darüber hinaus können die Gemeinden durch Rechtsverordnung aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sowie unabhängig von einem Anlass bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Nächte an Werktagen jeweils von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr festsetzen.
Auch diese Ausnahmen müssen ladenschlussrechtlich nicht weiter beantragt werden, sondern ergeben sich unmittelbar aus der jeweiligen gemeindlichen Rechtsverordnung in Verbindung mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz.
Die Verordnung der Stadt Schwabmünchen zu den Verkaufsoffenen Sonntagen ist unter „weitere Links“ zu finden.
Individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen
Zusätzlich zu den gemeindeweiten verkaufsoffenen Nächten an Werktagen können Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle pro Kalenderjahr bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen.
Hierfür ist eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Verkaufsstelle liegt.
Verkaufsstellen sind
An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich:
Voraussetzung
Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern und möchten eine individuelle verkaufsoffene Einkaufsnacht an einem Werktag veranstalten.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.
Sie können die geplante Öffnung über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos anzeigen.
Folgende Angaben müssen der Anzeige beigefügt werden: