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				Allgemeine Informationen zum Personalausweis
Ausführliche Informationen zum Personalausweis sowie eine Informationsbroschüre erhalten Sie auf dem Personalausweisportal (siehe „Weiterführende Links“).
Gültigkeit
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- eine Verlängerung ist nicht möglich
Der Personalausweis wird ungültig, wenn
- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt
- er verändert worden ist
- Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (Ausnahme: Wohnort und Größe)
- die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist
Einreisebestimmungen
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe weiterführende Links).
Beantragung des Personalausweises
Wichtige Hinweise
- der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
- die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten.
- Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen
Vorläufiger Personalausweis
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges Ausweisdokument
- aktuelles zertifiziertes digitales Lichtbild
Eine Übersicht über teilnehmende Geschäfte zeigen die Websites von DM und von Alfo‑Passbild (siehe weiterführende Links). Alternativ können Sie das digitale Lichtbild gegen Gebühr direkt im Rathaus an einem Selbstbedienungsterminal im Eingangsbereich erstellen.
Die Qualitätsmerkmale von biometrischen Lichtbildern finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern (siehe weiterführende Links)
Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich
- Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- von allen Sorgeberechtigten ein gültiges Ausweisdokument (evtl. Kopie)
Gebühren
- 22,80 € bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 € ab 24 Jahren
- 10,00 € vorläufiger Personalausweis
- + 6,00 € Gebühr, wenn das Passbild bei der Behörde erstellt wird
Abholung des Personalausweises
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Personalausweis
- evtl. Vollmachtserklärung und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Statusabfrage Pass / Ausweis
Unter „Online-Vorgang“ können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises abfragen. Sie benötigen Dazu Ihre Dokumenten-Nummer.
Aktivierung der Online-Funktion / Rücksetzen der PIN
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber noch aktivieren muss oder seine PIN vergessen hat, kann dies durch persönliche Vorsprache unter Vorlage des gültigen Personalausweises im Bürgerbüro erledigen. Hierbei ist die Eingabe einer sechsstelligen PIN erforderlich.
Verlusterklärung Personalausweis / Reisepass
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben, können Sie unter „Online-Vorgang“ den Verlust melden. Sie können die Anzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen.
