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Plakatanschlag auf öffentlicher Fläche
Grundsätzlich ist die Benutzung einer öffentlichen Straße und ihre Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung und Transport.
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar für die eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Auch für das Aufstellen von Plakatständern ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Über die eingehenden Anträge wird entsprechend des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes entschieden.
Es können grundsätzlich maximal 10 Plakatständer mit einer max. Größe von DIN A 0 im Stadtgebiet genehmigt werden.
Die Kosten für die Sondernutzung betragen 30,00 € je Veranstaltung die beworben wird.