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Schneeräumen und Streuen von Gehwegen
Nach der Verordnung der Stadt Schwabmünchen (www.schwabmuenchen.de – Bürgerservice – Ortsrecht – Straßen) haben die Grundstückseigentümer zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz die Gehwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
Ergänzend dazu folgende Hinweise und Erläuterungen:
Die Verpflichtung gilt auch
Die Gehwege und der ein Meter breite Sicherheitsstreifen müssen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt sein. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sind die Gehwege sowie der Sicherheitsstreifen mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Er wird dringend gebeten, die oben aufgeführten Hinweise zu beachten, um auch eventuelle privatrechtliche Haftungsansprüche bei Unfällen zu vermeiden.