Startseite » Bürgerservice » Reisepass
Allgemeine Informationen zum Reisepass
Gültigkeit
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- eine Verlängerung ist nicht möglich
Der Reisepass wird ungültig, wenn
- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt
- er verändert worden ist
- Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (Ausnahme: Wohnort und Größe)
- die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist
Einreisebestimmungen
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe weiterführende Links).
Beantragung des Reisepasses
Wichtige Hinweise
- der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
- die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten
- Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen
Express-ReisepassBei Eilfällen gibt es die Möglichkeit einen Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Bei einer Beantragung vor 11 Uhr, liegt der Reisepass spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr zur Abholung bereit.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges Ausweisdokument
- aktuelles zertifiziertes digitales Lichtbild
Eine Übersicht über teilnehmende Geschäfte zeigen die Websites von DM und von Alfo‑Passbild (siehe weiterführende Links). Alternativ können Sie das digitale Lichtbild gegen Gebühr direkt im Rathaus an einem Selbstbedienungsterminal im Eingangsbereich erstellen.Die Qualitätsmerkmale von biometrischen Lichtbildern finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern (siehe weiterführende Links)
Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich
- Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- von allen Sorgeberechtigten ein gültiges Ausweisdokument (evtl. Kopie)
Gebühren
- 37,50 € bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 70,00 € ab 24 Jahren
- + 6,00 € Gebühr, wenn das Passbild bei der Behörde erstellt wird
- + 32,00 € Gebühr für Express-Verfahren
- + 22,00 € Gebühr für 48-Seiten-Pass
Abholung des Reisepasses
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass
- Vollmachtserklärung + gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Statusabfrage Reisepass
Unter „Online-Vorgang“ können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses abfragen. Sie benötigen Dazu Ihre Dokumenten-Nummer.
Verlusterklärung Personalausweis / Reisepass
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben, können Sie unter „Online-Vorgang“ den Verlust melden. Sie können die Anzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen.
