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Reisepass

Startseite » Bürgerservice » Reisepass

Allgemeine Informationen zum Reisepass

Gültigkeit

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich

Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Express-Reisepass

Bei Eilfällen gibt es die Möglichkeit einen Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Bei einer Beantragung vor 11 Uhr, liegt der Reisepass spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr zur Abholung bereit.

 

Beantragung des Reisepasses

Wichtige Hinweise

  • Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, ab 24. Jahren 70,00 €, evtl. Express-Verfahren 32,00 € Aufpreis)


Notwendige Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt);
    die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern
  • Bisheriger Personalausweis/Reisepass


Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich

Abholung des Reisepasses

Notwendige Unterlagen

  • bisheriger Reisepass
  • evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten

Statusabfrage Reisepass

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses abfragen:

Statusabfrage Pass / Ausweis

005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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