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Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Die Finanzämter geben den sogenannten Steuermessbetrag in einem gesonderten Bescheid bekannt. Auf diese von der staatlichen Finanzverwaltung festgestellten Steuermessbeträge wendet die jeweilige Gemeinde einen Vervielfältiger (Hebesatz) an. Aus dieser Multiplikation ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer, welche die Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gibt, der die Zahlungspflicht bestimmt.

Der Hebesatz der Stadt Schwabmünchen für die Gewerbesteuer beträgt derzeit 340 v.H.

Fälligkeit und Zahlung

Die Gewerbesteuervorauszahlung ist jährlich in vier Raten fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November.

Gewerbesteuerveranlagungen (Nachzahlungen) werden 1 Monat und 4 Tage nach Bescheiddatum in einem Betrag fällig.

403

Herr

Eierle

Leitung Steuerstelle
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