Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Stadt Schwabmünchen kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür stehen derzeit folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Stadt Schwabmünchen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet:

 

widerspruch@schwabmuenchen.de

 

  • Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:

 

rathaus@schwabmuenchen.de-mail.de

 

Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeit bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (http://www.vgh.bayern.de/).

 

von MBö   | 

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