Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Stadt Schwabmünchen kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür stehen derzeit folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Stadt Schwabmünchen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet:
widerspruch@schwabmuenchen.de
- Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
rathaus@schwabmuenchen.de-mail.de
Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeit bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (http://www.vgh.bayern.de/).