Stadt Schwabmünchen

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Leben findet Innenstadt

Die Stadt Schwabmünchen wird seit 2011 im Zuge des Städtebauförderungsprogramms „Leben findet Innenstadt – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mit Finanzhilfen des Bundes und des Freistaats Bayern gefördert.   Mit dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird das von der Obersten Baubehörde ins Leben gerufene Modellvorhaben „Leben findet Innenstadt“ weitergeführt.

Dieses Städtebauförderprogramm zielt verstärkt auf den Erhalt und die Weiterentwicklung zentraler innerörtlicher Versorgungsbereiche als Standorte für Einkaufen, Arbeiten, Wohnen und öffentliches Leben. Die Fördermittel sind bestimmt für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung der Zentren.


Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ setzt in erster Linie auf ein erhöhtes privates Engagement und eine verstärkte Investitionstätigkeit in Stadt- und Ortszentren. Im Rahmen einer öffentlich-privaten Kooperation sollen sich Immobilieneigentümer, Gewerbetreibende und Bewohner aktiv an der Strukturverbesserung und Aufwertung der Projektgebiete beteiligen.


Damit wird in Schwabmünchen die mit den Vorbereitenden Untersuchungen 1998 begonnene Neugestaltung der Innenstadt fortgesetzt.

Städtebauförderung im Bayerischen Staatsministerium
des Innern, für Bau und Verkehr

Die Neugestaltung der Innenstadt soll sich nicht nur auf öffentliche Straßen, Plätze und  Gebäude erstrecken, vielmehr sollen die privaten Anwesen mit einbezogen werden. Die öffentliche Hand bietet hierbei zwei Wege der direkten bzw. indirekten finanziellen Unterstützung an:

Durch den Stadtrat wurde ein kommunales Förderprogramm beschlossen, das entsprechend der Städtebauförderungsrichtlinie des Freistaats Bayern stadtbildverbessernde oder ökologisch wirksame Bauvorhaben innerhalb des Sanierungsgebiets unterstützt.

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen, vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel, gefördert werden, soweit sie den Sanierungszielen entsprechen:

  • Verbesserung der Fassadengestaltung und Sanierung der Gebäudeaußenhaut (Wände, Dach) einschließlich der statischen Sicherung der tragenden Bauteile und der Verwendung energiesparender Materialien
  • Erhaltung und soweit dies nicht möglich ist, Wiederherstellung stadtbildprägender Fassadenteile
  • Verbesserung und Neugestaltung von privaten Freiflächen insbesondere von einsehbaren stadtbildrelevanten Freiflächen (Plätze, Höfe, Gärten, Einfriedungen)
  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Gebäudezugänge unter Berücksichtigung der Belange der Ortsbildgestaltung und des Denkmalschutzes (beispielsweise untergeordnete Rampen, die sich einfügen)

Neben der Einfügung in das Stadtbild und der städtebaulichen Funktionalität ist die ökologische Wirksamkeit einer Maßnahme zu beachten (Flächenentsiegelung, Stadtklimaverbesserung, ressourcenschonender Umgang mit Grundstücksflächen und Baumaterialien).

Es können maximal bis zu 30 % der Herstellungskosten der als förderwürdig anerkannten Maßnahme gefördert werden. Die Höhe der Förderung unterliegt der Einzelfallprüfung und soll im Regelfall den Betrag von 15.000 Euro nicht überschreiten. Die Stadtverwaltung prüft, ob die Maßnahme dem Förderzweck entspricht und der Werk-, Bau-, Energie- und Umweltausschuss des Stadtrats entscheidet über die Förderung und legt die Höhe fest.

Neben diesen direkten Fördermöglichkeiten sieht das Einkommenssteuergesetz erhöhte Absetzungsmöglichkeiten für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten vor. Eingehende Beratung über die steuerlichen Möglichkeiten kann durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder durch Finanzämter erfolgen.

Erforderlich ist hierzu jedoch eine Vereinbarung mit der Stadt über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme vor Beginn der Bautätigkeit. Auf dieser Grundlage kann dann nach der Fertigstellung die steuerrechtlich wirksame Bescheinigung ausgestellt werden.

Da mit der Ausführung der Maßnahme erst nach schriftlicher Zustimmung durch die Stadtverwaltung begonnen werden darf, wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Stadtbauamt (Herr Michelfeit) gebeten.

Verkehrsfreigabe erster Bauabschnitt der Innenstadtgestaltung

 

Nach knapp achtmonatiger Bauzeit konnte im Dezember 2010 der erste Bauabschnitt der Neugestaltung von Fugger- und Luitpoldstraße für den Verkehr frei gegeben werden.

Erster Bürgermeister Müller eröffnete zusammen mit den Planern und Baufirmen, zahlreichen Vertretern des Stadtrats sowie Vertretern des örtlichen Gewerbes das erste Teilstück der neuen Innenstadt.

Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität der Innenstadt und damit der Stärkung des Einzelhandels wie auch der Wohnfunktion wurde der südliche Abschnitt der Fuggerstraße und der Nordteil der Luitpoldstraße aufgrund der Planung des Büros Baldauf, Neusäß, als sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 ausgewiesen.

Die Gehwegbereiche wurden erweitert und mit Granitplatten belegt, die Fahrbahn im Gegenzug auf eine Breite von 6,5 m verschmälert. Die vorhandenen Pflasterflächen am Ludwig-Rößle-Platz nördlich der Stadtpfarrkirche wurden erweitert, der Stadtbrunnen technisch vollständig erneuert und mit einer neuen Beleuchtung über wie unter Wasser in Szene gesetzt. Die Neubegrünung mit Stadtbirnen soll den öffentlichen Raum aufwerten und den Straßenraum räumlich fassen.

 Der öffentliche Raum ist so weit als möglich barrierefrei ausgebaut: Ein Blindenleitsystem durchzieht die Gehwegbereiche und leitet zu den Querungsstellen, die Bushaltestelle wurde mit dem sogenannten Kasseler Hochbord zum barrierefreien Einstieg in neue Niederflurbusse ausgeführt, die übrigen Bordsteine jedoch als rollstuhltaugliche Niederborde.

Blindenleitsystem

Grossansicht in neuem Fenster: Stahlfigur von Johannes Biehler -2

Die Stadt Schwabmünchen konnte im Jahr 2008 das unmittelbar südlich des Alten Rathauses gelegene landwirtschaftliche Anwesen Fuggerstraße 19 erwerben. Im selben Jahr haben vier Architekten bzw. Städteplaner im Rahmen eines kleinen Wettbewerbs sogenannte Plangutachten erstellt, durch die verschiedene Möglichkeiten für eine künftige Nutzung und Gestaltung aufgezeigt wurden.

Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung konnte die Activ Group, Schemmerhofen, gewonnen werden, zusammen mit dem Architekturbüro ARP, Stuttgart, ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage und öffentlichem Parkplatz zu errichten.

Dieses umrahmt den neu entstandenen, über 1000 qm großen autofreien Stadtplatz, der vom Landschaftsarchitekturbüro Baldauf, Neusäß, entworfen wurde. Dessen zentrales Gestaltungselement ist eine aus elf senkrecht und drei schräg 

Grossansicht in neuem Fenster: Fontaenen Stadtplatz - Fotografie: Stefan Hefele

strahlenden Fontänen gebildete Brunnenanlage, die mit ihrem abwechslungsreichen Programm und der nächtlichen Beleuchtung zum Schauen und Spielen animiert. Ein Platanenkarree, Bänke unter Stadtbirnen und die Freiluftgastronomie laden zum Verweilen ein. Und wenn der Brunnen in den Winterschlaf fällt, nimmt ein Weihnachtsbaum den Platz ein.

Grossansicht in neuem Fenster: Weihnachtsbaum Stadtplatz 

Mindestens genauso bedeutsam ist die vollkommene Neugestaltung des Stadtgartens als Bindeglied zwischen dem Stadtplatz und dem Park rund um die Geyerburg, einem der ältesten Bauwerke in der Stadt. Durch ihn fließt ein neu geschaffener, nachts beleuchteter Bachlauf, der unter einem Quellstein auf dem Platz entspringt und über Kaskaden den Hang hinab zur Singold plätschert. Eine Sitzgruppe unter der großen Eiche, blühende Stauden und die durch Granitstufen gegliederte Rasenfläche bieten Entspannung im Herzen der Stadt. Für besondere Ereignisse kann auch eine Bühne errichtet werden.

Grossansicht in neuem Fenster: Stadtgarten - Fotografie: Stefan Hefele

Die Verbindung von Platz und Garten bildet eine großzügige Freitreppe mit Aussichtsbalkon und einer Akzentmauer aus Cortenstahl. Eine umlaufende Rampe stellt die Barrierefreiheit her, hinterleuchtete Ornamente und Aussparungen bieten vielfältige Eindrücke. Auf der Mauer sitzen, stehen und liegen vier von Johannes Biehler künstlerisch gestaltete Figuren, die beinahe sinnbildlich die Beschäftigung der Menschen im Stadtgarten darstellen.

 Die Regierung von Schwaben hat diese Maßnahme wegen ihrer herausragenden Bedeutung großzügig mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt.

Flyer Stadtplatz und Stadtgarten (3.93 MB)

Stadtfest 2013

 

Um die Innenstadt nachhaltig aufzuwerten ist neben den baulichen Maßnahmen auch die Aktivierung der Gewerbetreibenden, der Kulturschaffenden und der Akteure des gesellschaftlichen Lebens (Vereine) zwingend erforderlich. Dafür wurde 2013 die Stelle der Stadt-Aktiv-Managerin neu geschaffen, die seither von Frau Alexandra Wilbert besetzt ist.

Als Träger des „Stadt-Aktiv-Managements“ fungiert die „Werbegemeinschaft Schwabmünchen e.V.“. Die Werbegemeinschaft hat weit über 100 Mitglieder aus Einzelhandel, Ladenhandwerk und Dienstleistung und organisiert mit großem ehrenamtlichen Engagement jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen wie z. B. das Frühlingsfest, die Muttertagsaktion oder den Hoigarten.

Zur Seite steht Frau Wilbert eine Lenkungsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Stadtverwaltung, der Werbegemeinschaft und ehrenamtlich tätigen Aktiven, die ihre Kompetenz und ihre Ideen zur Stärkung der Innenstadt einbringen.

In Abstimmung zwischen Stadt-Aktiv-Management und Lenkungsgruppe wird der Projektfonds verwaltet, der gemeinsam finanziert wird durch die Stadt, die Werbegemeinschaft und Städtebauförderungsmittel. Dadurch können investive, investitionsvorbereitende und nicht-investive Projekte unterstützt werden.

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