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Startseite » Amtliche Bekanntmachungen » Bekanntmachung Problemmüllsammlung Frühjahr 2025
veröffentlicht am: 8. Mai, 2025
Beschreibung:

Bekanntmachung

Sammelaktion für Problemabfälle aus Haushalten

in Schwabmünchen

____________________________________________________________

Die Sammelaktion für Problemabfälle für die Stadt Schwabmünchen mit allen Stadtteilen findet statt am:

Samstag, 17.05.2025

von 11:30 Uhr – 14.45 Uhr

am Parkplatz an der Jahnstraße

Wir bitten Sie, folgende Informationen sorgfältig durchzulesen, damit ein reibungsloser Ablauf der Problemabfallsammlung gewährleistet ist. 

Den Problemabfall (Abfall, der wegen seines Schadstoffgehalts getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist) auf keinen Fall vor dem Eintreffen der Problemmüllsammelfahrzeuge abstellen! Auslaufende Flüssigkeiten, reagierende Chemikalien und Medikamente, die in falsche Hände geraten, stellen eine große Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Die Abfälle sollten nicht erst gegen Ende der Annahmezeit angeliefert werden, die gesamte Standzeit ist zu nutzen! Die maximale Gebindegröße von 20 kg darf nicht überschritten werden. Möchten Sie eine größere Anzahl an Problemabfällen anliefern, erscheinen Sie bitte am Sammeltag, möglichst zu Beginn der Sammlung.

Angenommen werden nur Problemabfälle (möglichst in Originalbehältnissen) aus Haushalten und haushaltsübliche Mengen aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Größere Mengen sind über Entsorgungsfachbetriebe oder bei der GSB (Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Schönbachstr. 171, 86154 Augsburg, Telefon 0821/413440) zu entsorgen.

Bitte beachten: Keine Abgabe von Dispersionsfarben möglich!

Sie haben Fragen?

Abfallberatung für den Landkreis Augsburg:

Telefon 0821/3102-3221 oder 3222

E-Mail abfallberatung@lra-a.bayern.de 

Internet: www.awb-landkreis-augsburg.de

Was kann abgegeben werden:

Altfarben und Altlacke:

nur lösungsmittelhaltige Farben und Lacke, nur flüssig bis pastös 

k e i n e   Dispersionsfarben wie Wand-, Abtön-, Silikon-, Acryl-, Kunstharzfarben

Altmedikamente: 

ohne Schachtel und Beipackzettel

Batterien: 

Gerätebatterien, Akkumulatoren, Pkw-Starter-Batterien

(Pkw-Starter-Batterien werden auch im Handel zurückgenommen)

Fotochemikalien: 

Entwickler- und Fixierbäder getrennt sammeln und anliefern

Haushaltsreiniger: 

  1. B. WC- und Abflussreiniger, Backofenreiniger, Herd- und Metallputzmittel

Hobby-Chemikalien:

Vor der Sammlung Auflistung über Art und Menge  der Chemikalien dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg melden (Tel. 0821//3102-3221 oder –3222)

Holzschutzmittel: 

Imprägnierungs- und Konservierungsmittel, nur flüssig bis pastös

Kleberreste:

nur lösemittelhaltig, nur flüssig bis pastös

Laugen: 

Abbeizmittel, Salmiak

Leuchtstoffröhren, LED-Röhren und Energiesparlampen:

-Abgabe bei der Problemmüllsammlung ohne Verpackung;

-Energiesparlampen können auch an den Wertstoffsammelstellen abgegeben werden 

-Entsorgung von Leuchtstoffröhren, LEDs und Energiesparlampen über den Hausmüll

  ist verboten!

Lösungsmittel, brennbare Flüssigkeiten:

Reinigungsmittel, Farbverdünner, Benzin (im Gebinde), Frostschutzmittel, Spiritus, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Bremsflüssigkeit, Aceton, Fleckentferner u.ä.

ölige Abfälle: 

öltropfende Putztücher, Ölemulsionen, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette

PCB-haltige Kleinkondensatoren: 

Kondensatoren bis 1 kg

Pflanzenschutzmittel: 

Fungizide, Herbizide, Insektizide, Sprays mit Restinhalt

Quecksilberhaltige Abfälle: 

Thermometer, Barometer, Schalter, Quecksilberdampflampen

Rostschutzmittel:

z.B. Bleimennige (flüssig bis pastös)

Säuren: 

Ameisen-, Essig-, Salz-, Phosphor-, Schwefelsäure, Kalk- u. Rostlöser, Batteriesäuren

Schädlingsbekämpfungsmittel: 

Ratten-, Mäusegift und ähnliches 

Spraydosen: 

nur mit Restinhalt. 

NICHT angenommen werden:

  • Altöl, Ölfilter: kostenlose Rücknahmepflicht im Handel
  • Asbesthaltige Abfälle, Rücksprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb, Tel.: 0821/3102-3221
  • Dispersionsfarben (z.B. Wand- und Abtönfarben): Restmengen eintrocknen lassen und als Hausmüll entsorgen. Leere Behältnisse aus Kunststoff: Gelber Sack bzw. Gelber Container
  • Ausgehärtete Kleber, Farb- und Lackreste: Restmüll
  • Glühlampen, Halogenlampen: Restmüll
  • Kosmetika und Körperpflegemittel: Restmüll
  • Leere ausgetropfte Ölbehältnisse aus Kunststoff bzw. Metall: Wertstoffsammelstelle
  • Leere Behältnisse von Pflanzenschutzmitteln: Rücknahme an bestimmten Sammelstellen, Termine und Annahmestellen unter www.pamira.de
  • Restentleerte Spraydosen, die keine schädlichen Inhaltsstoffe enthielten: 
  • Gelber Sack/Gelber Container.
  • Restentleerte Spraydosen, die schädliche Inhaltsstoffe enthielten:
  • Rückgabe im Handel
  • PUR-Schaumdosen mit P.D.R. Symbol: Wertstoffsammelstelle oder im Handel abgeben
  • Ölbindemittel: Restmüll

Schwabmünchen, 05.05.2025

Müller

Erster Bürgermeister

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