Eine Gewerbeummeldung wird notwendig, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen
- die Tätigkeit Ihres Gewerbes erweitern
- die Tätigkeit Ihres Gewerbes wechseln
- Ihren Namen bzw. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG) den Namen des Unternehmens ändern
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig werden, wenn Sie
- eine Tätigkeit Ihres Betriebs aufgeben
- sich Ihre Wohnanschrift bzw. wie juristischen Personen die Wohnanschrift eines Gesellschafters ändert
- die Hauptniederlassung zur Zweigstelle (oder umgekehrt) wird
der Nebenerwerb zum Haupterwerb (oder umgekehrt) wird.