Wenn Sie Kopien von Schriftstücken amtlich beglaubigen lassen müssen, oder eine beglaubigte Unterschrift leisten müssen, können Sie dies im Bürgerbüro tun, wenn die Kopie bzw. Unterschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird oder das Schriftstück von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) werden grundsätzlich nicht beglaubigt sondern vom jeweiligen registerführenden Standesamt (Standesamt des Geburts-, Heirats- oder Sterbeortes) ausgestellt.