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Antrag einfaches Führungszeugnis (kostenpflichtig)

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Das Führungszeugnis, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis gibt es in Verschiedenen Ausführungen Ein einfaches Führungszeugnis wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis an die antragstellende Person übersandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.

Bitte beachten Sie, dass eine Online-Beantragung derzeit nur für einfache Führungszeugnisse NB möglich ist. Die Beantragung von Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde oder die Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen ist nur durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro möglich.

Bundesamt für Justiz https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html
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Weiterführende Links

Zuständige Mitarbeiter

005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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