Gewerbeabmeldung
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Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Um die Gewerbeabmeldung durchzuführen haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
– Online (Authentifizierung über die Bayern-ID, Bezahlung der Gebühr per Paypal, Kreditkarte oder GiroPay)
– Per Formular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
– Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro auf Zimmer 005 unter Vorlage eines Ausweisdokuments
Die Gebühr für die Gewerbeabmeldung beträgt 25,00 €.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Um die Gewerbeabmeldung durchzuführen haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
– Online (Authentifizierung über die Bayern-ID, Bezahlung der Gebühr per Paypal, Kreditkarte oder GiroPay)
– Per Formular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
– Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro auf Zimmer 005 unter Vorlage eines Ausweisdokuments
Die Gebühr für die Gewerbeabmeldung beträgt 25,00 €.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.