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Gewerbeabmeldung

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„Wichtige Informationen zur Gewerbeabmeldung“ im Bürgerservice erstellten

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Über die Gewerbeabmeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

keine Unterlagen verfügbar.
keine Kosten verfügbar.

Weiterführende Links

Zuständige Mitarbeiter

005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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