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Gewerbeummeldung

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Eine Gewerbeummeldung wird notwendig, wenn Sie

•den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen •die Tätigkeit Ihres Gewerbes erweitern •die Tätigkeit Ihres Gewerbes wechseln •Ihren Namen bzw. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG) den Namen des Unternehmens ändern

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig werden, wenn Sie

•eine Tätigkeit Ihres Betriebs aufgeben •sich Ihre Wohnanschrift bzw. wie juristischen Personen die Wohnanschrift eines Gesellschafters ändert •die Hauptniederlassung zur Zweigstelle (oder umgekehrt) wird •der Nebenerwerb zum Haupterwerb (oder umgekehrt) wird.
005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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