Das Gewerbezentralregister erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbe¬treibenden der Bundesrepublik Deutschlands. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann beispielsweise von den Behörden verlangt werden, wenn ein Gewerbe eröffnet werden soll