Einfache Melderegisterauskunft
Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat, eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird eindeutig festgestellt werden kann und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Daher müssen Sie über diese Person genügend konkrete Angaben machen können.
Wenn Sie über diese Person genügend konkrete Angaben machen können, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und – sofern die Person verstorben ist – diese Tatsache.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Sofern Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, können Ihnen zusätzliche Daten bereitgestellt werden. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.