Stadt Schwabmünchen

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Wichtige Informationen zur eID-Karte

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keine Downloads verfügbar.
Allgemeine Informationen zur eID-Karte: •Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum •Ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. •Kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden. •Wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. •Gültigkeit 10 Jahre

Ausführliche Informationen zur eID-Karte erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.

Wichtige Hinweise
•Die eID-Karte kann nur persönliche beantragt werden

•Die Gebühr von 37,00 €ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten
  • Anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis

Abholung der eID-Karte

Notwendige Unterlagen

  • Bisherige eID-Karte
  • Anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • Vollmachtserklärung + gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
keine Kosten verfügbar.

Weiterführende Links

Zuständige Mitarbeiter

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